Richtlinie zum Kindesschutz

Von Human & Environment e.V. Bremen (H&E) und Human Relation & Environmental Protection Foundation Nigeria (HR &EPF)

Grundsatzerklärung

H&E und unsere Partner-Organisation HR&EPF verpflichten sich im Rahmen der Projektarbeit die Rechte von Kindern zu stärken und sie vor Missbrauch, (sexueller) Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Wir orientieren uns an der UN-Konvention über die Rechte des Kindes und setzen uns für die Verwirklichung dieser Rechte ein.

Beide Organisationen verpflichten sich zur Einhaltung der gemeinsam erarbeiteten Verhaltensrichtlinie und entwickeln ein auf sie abgestimmtes Kindesschutzsystem. Unsere transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht den gemeinsamen Austausch von Erfahrungswerten, um den Kindesschutz intern auszubauen.

Unsere Kindesschutzrichtlinie gilt für alle Mitarbeitenden wie auch für alle Personen, die im Rahmen der Projektarbeit über die Organisationen in Kontakt mit Kindern kommen. Die Verantwortlichen und Mitarbeitenden verpflichten sich, die Verhaltensrichtlinie zum Kindesschutz einzuhalten, die gemeinsame Verantwortung für den Schutz der Kinder wahrzunehmen und aktiv zu einem sicheren Umfeld für Kinder beizutragen.

Die in unseren Projekten geförderten Maßnahmen dienen der Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung und deren Familien. Dazu gehören die von uns unterstützten Patenkinder und die Schülerinnen und Schüler eines Internats für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Nigeria. Besonders Kinder mit Behinderungen sind aufgrund ihrer Einschränkungen dem Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt zu werden. Es ist uns daher wichtig, dass wir diese jungen Menschen, die an unseren Projekten und Aktivitäten teilnehmen, vor Missbrauch, Ausbeutung und Gewalt schützen.

Auch nach Erreichen der Volljährigkeit bleibt ihre Schutzbedürftigkeit in unseren Projekten bestehen, solange wir und unsere Partnerorganisation im Rahmen unserer Arbeit Kontakt zu ihnen haben.

Wir berücksichtigen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen bei der Planung von Projekten und geben ihnen die Chance, ihre jeweiligen Potenziale zu verwirklichen.

Die Richtlinie beinhaltet einen professionellen und persönlichen Kindesschutzstandard, der dem Kindeswohl dient. Beide Organisationen wollen ein entsprechendes Bewusstsein für das Thema schaffen und geeignete vorbeugende Maßnahmen einführen.

Verhaltensrichtlinie
Wir wollen den Schutz von Kindern und die nachfolgenden Standards als Qualitätsmerkmal in unserer In- und Auslandsarbeit etablieren. H&E und HR&EPF verpflichten sich,

  1. Mädchen und Jungen mit und ohne Behinderung in ihren Rechten zu stärken und vor sexuellem, emotionalem oder physischem Missbrauch, Ausbeutung sowie Vernachlässigung zu schützen;
  2. ein Umfeld zu schaffen, das für Kinder sicher ist und in dem die Einhaltung der Kinder- und Menschenrechte gewährleistet wird;
  3. Kinder bei sie betreffenden Maßnahmen zu beteiligen und ihre Interessen bei der Planung und Umsetzung unserer Aktivitäten zu berücksichtigen;
  4. innerhalb unserer Organisationen für dieses Thema ein Bewusstsein zu schaffen;
  5. geeignete Instrumente einschließlich klar definierter Verantwortlichkeiten und Vorgehensweisen einzusetzen;
  6. im Rahmen unserer Presse-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sicherzustellen, dass die Würde des Kindes stets gewahrt bleibt und die allgemeinen Kommunikationsstandards zum Kindesschutz beachtet werden.

Mit der Verabschiedung der Richtlinie zum Kindesschutz bekunden H&E und HR&EPF den Willen, die Erfahrungen regelmäßig auszuwerten.

Im Falle der Kenntnisnahme eines (Verdachts-)Falls von körperlicher oder emotionaler Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, sexuellen Missbrauchs oder Ausbeutung schalten die Verantwortlichen der Organisationen die zuständigen staatlichen Organe zur Verfolgung von Verdachtsfällen ein. Es muss gewährleistet sein, dass das betroffene Kind geschützt wird und Zugang zu Hilfsangeboten bekommt, um weiteren Schaden abzuwenden.

Die Richtlinie wurde am 22.Mai 2025 von der ordentlichen H&E-Mitgliederversammlung beschlossen.